VGSo | c/o Michael Steiner | Golpen 1 | 4657 Dulliken

Lernendenausbildung

ÜK-Kurse

Der Verband des Gemeindepersonals des Kantons Solothurn (VGSo) führt als lokale/regionale Organisation der Branche öffentliche Verwaltung die überbetrieblichen Kurse und das betriebliche Qualifikationsverfahren für die Lernenden der Solothurner Gemeinden durch.

Besuch der überbetrieblichen Kurse

Die überbetrieblichen Kurse (üK) sind neben dem Lehrbetrieb und der Berufsfachschule der dritte Lernort in der kaufmännischen Grundbildung. Der Besuch des üK ist obligatorisch. Die in den üK behandelten Handlungskompetenzen, Arbeitssituationen und Ziele sind in der Bildungsverordnung definiert und im Bildungsplan vorgegeben. Zudem vermittelt der üK grundlegendes, branchenspezifisches Wissen. Mit der einheitlichen und qualitativ hochstehenden Vermittlung der Inhalte entlasten die üK die Lehrbetriebe wesentlich.

Ablauf der überbetrieblichen Kurse

Die Lernenden besuchen während der Lehre in den ersten fünf Semester üK-Kurse. Das detaillierte Programm ist im Stundenplan aufgeführt.
Jeder üK-Tag umfasst mehrere Phasen. Diese sind aufgeteilt in die Vorbereitungsphase (Blended-Learning der Lernenden mit Vorbereitungsaufträgen/-aufgaben), den Präsenzunterricht und die Nachbearbeitungsphase (Blended-Learning der Lernenden mit Testfragen).

Die Lernenden erhalten vor Beginn des neuen Semesters das detaillierte Programm und in der Regel vor dem üK-Tag eine Erinnerungsmail vom üK-Leiter.

üK-Kompetenznachweise

Der üK-Stoff ist prüfungsrelevant. Basierend auf den üK-Inhalten wird im 2. und 4. Semester der Lehre mit einem Kompetenznachweis, bestehend aus je zwei E-Tests und je einem Transferauftrag, eine Prüfungsnote erarbeitet.

Der üK-Kompetenznachweis im ersten Lehrjahr bezieht sich auf den Inhalt der üK 1 und üK 2, der üK-Kompetenznachweis im zweiten Lehrjahr auf den Inhalt der üK 3 und üK 4.

Die Durchschnittsnote dieser beiden üK-Kompetenznachweise fliesst, zusammen mit den Erfahrungsnoten Betrieb und Berufsfachschule, in die Erfahrungsnote des Qualifikationsverfahrens ein.

Wichtige Termine

Für die E-Tests gelten normalerweise die folgenden Termine:

E-Test 1 (1. Lehrjahr) und E-Test 3 (2. Lehrjahr)            1. Februar bis 30. April

E-Test 2 (1. Lehrjahr) und E-Test 4 (2. Lehrjahr)            1. Mai bis 31. Juli

Der Abgabetermin für die Transferaufträge ist sowohl im ersten als auch im zweiten Lehrjahr der 30. April.